Internet Überwachung in Deutschland


Dank der Globalisierung und der intensiven Ausdehnung von Übertragungsnetzen für das Internet, stehen Personen aus aller Welt ohne Einschränkungen Informationen und Daten zur Verfügung. Im Zeitalter von steten Bedrohungen durch diverse terroristische Gruppen, stellt sich in diesem Zusammenhang jedoch akut die Frage nach einer Internet Überwachung. Wer darf was, wo und wie kontrollieren? Der Staat sucht auf diese Weise nach neuen Mitteln für die Abwehr von Gefahren, welche das heutige Alltagsleben bedrohen. Allerdings befürchten Datenschützer den Missbrauch von neuen Technologien, der zu einer übermächtigen Kontrolle führen kann. Das Problem sind die Grenzen der Überwachung und der damit verbundene Schutz der Privatsphäre der Bürger.

Diese Mittel stehen dem deutschen Staat zur Verfügung

Die Überwachung der elektronischen Kommunikation ist in der Bevölkerung stark umstritten. Kritische Stimmen sehen in dieser die Verletzung von garantierten Grundrechten, welche in verschiedenen Artikeln des Grundgesetzes festgehalten sind. Diese setzen der Internet Überwachung durch den Staat enge Grenzen, die aber in der elektronischen Welt nur schwer zu überprüfen sind. Erst in den letzten Jahren hat der Bundestag eine Erweiterung der Überwachungsgesetze beschlossen. In diesem Zusammenhang spielt die Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) eine wichtige Rolle. Diese umfasst eine gesetzlich zulässige Durchsuchung von Computern, Smartphones und Tablets im Online-Modus. Dank dieser Erweiterung soll den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden gegenwärtig ermöglicht werden, auch verschlüsselte Kommunikation in den diversen Apps mitzulesen und dokumentieren zu können.

Die Art und Weise der Internet Überwachung

Bis vor kurzem war die Überwachung der Internetkommunikation nicht gestattet, dies hat sich nun mit der neuen Gesetzeslage geändert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Überwachung, werden die Daten nicht mehr bei der Übertragung aufgegriffen. Vielmehr werden diese direkt auf dem verwendeten Endgerät des jeweiligen Nutzers ermittelt, noch bevor die Informationen verschlüsselt werden. Dafür muss aber eine Spähsoftware auf die entsprechenden Geräte von verdächtigen Zielpersonen aufgespielt werden. Dieser Überwachungsprozess erfolgt in der Regel durch die zuständigen Ermittler. Allerdings darf diese Internet Überwachung nur dann erfolgen, wenn ein begründeter Verdacht de facto vorliegt. Außerdem muss dieser Eingriff auch von einem Richter angeordnet werden. Präventive Maßnahmen zur Speicherung von Vorratsdaten sind formell nicht gestattet. Jedoch stehen weitere richterliche Entscheidung im Bezug auf die Durchsetzung dieser Maßnahmen noch abschließend aus. Zum Schutz der Privatsphäre im Internet, will der Datenschutzverein nun eine Überprüfung dieser Maßnahmen erwirken, die bis zum Bundesverfassungsgericht vorgetragen wird.

Kommerzielle Überwachung im Internet

Aber nicht nur der Staat überwacht Online-Nutzer, das Internet ist auch zu einem Ort von kommerzieller Überwachung geworden. In Echtzeit werden auch die kleinsten Details der verschiedenen Online-Aktivitäten registriert. Vor allem große Unternehmen versuchen so viele personenbezogene Daten wie möglich zu sammeln. Diese Daten werden dann kategorisiert, eingeschätzt und im Extremfall sogar manipuliert. Diese Überwachungsmechanismen greifen in alle Lebensbereiche des Alltags ein, auch in sensible Kernbereiche wie Gesundheit, Bildung und Verkehrsgewohnheiten. Diese kommerzielle Überwachung lauert im Internet überall und lässt sich heutzutage nicht mehr umgehen. Deshalb ist es nicht weiter verwunderlich, dass es oft zu einer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden kommt, sodass diese einen Zugriff auf bereits gespeicherte Daten bekommen.

Staatliche Überwachung in Deutschland

Zwar ist Deutschland noch weit entfernt von einem totalitären Überwachungsstaat, aber dank neuer Gesetze stehen den zuständigen Behörden immer mehr Wege für die Internet Überwachung zur Verfügung. Davon sind vor allem Internetknotenpunkte betroffen, über die der weltweite Datenverkehr abläuft. Vor allem der Bundesnachrichtendienst (BND) ist an dieser strategischen Fernmeldeüberwachung interessiert, um terroristische Aktivitäten verschärft kontrollieren zu können. Jedoch können Durchsuchungen der privaten Online-Kommunikation bisher nicht einfach beliebig angeordnet werden. Dafür müssen konkrete und beweisbare Verdachtsmomente bestehen. Erst wenn im Anschluss ein Richter von diesem Verdacht überzeugt ist, kann eine richterlich angeordnete Überwachung erfolgen. Auf diese Weise versucht der deutsche Staat bei diesem extrem sensiblen Thema beiden Seiten gerecht zu werden. Auf diese Weise werden die Bürger und deren Rechte geschützt, andererseits bestehen bei einem Verdacht auf kriminelle Aktivitäten entsprechende Möglichkeiten für die Überwachung.